Mit der aktuellen Überarbeitung der Stellplatzsatzung beschäftigt sich die Stadt Kierspe nicht nur mit formalen Bauvorgaben, sondern auch mit einer zentralen Frage der Verkehrswende: Wie schaffen wir Rahmenbedingungen, die klimafreundliche Mobilität im Alltag wirklich fördern? Besonders die Regelungen zu Fahrradstellplätzen spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Bei der Durchsicht der Satzung wurde deutlich, dass Details eine große Wirkung entfalten können. So war in einer früheren Fassung vorgesehen, die Mindestgröße von Fahrradstellplätzen von ursprünglich 0,75 x 2,0 Metern auf 0,7 x 1,9 Meter zu reduzieren. Diese kleinere Abmessung hätte zwar formal ausgereicht, wäre aber aus grüner Sicht ein falsches Signal gewesen. Denn sie hätte bedeutet: Ausgerechnet beim umweltfreundlichsten Verkehrsmittel werden Abstriche gemacht.

Unser Ratsmitglied Ralf Meyer hat sich intensiv mit dieser Frage beschäftigt. Seine Recherche zeigte, dass die ursprünglich größeren Maße nicht zufällig gewählt waren, sondern einer Mustersatzung des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechen. Diese landesweiten Empfehlungen setzen einen Mindeststandard, der Kommunen Orientierung geben soll. Hinter diesen Standard zurückzufallen, hätte die Bedeutung des Radverkehrs geschwächt – gerade in einer Zeit, in der Kommunen eigentlich mehr für den Umstieg vom Auto aufs Fahrrad tun müssten.
Hinzu kommt ein praktischer Aspekt: Selbst die empfohlenen Maße des Landes sind eher knapp bemessen. Moderne Fahrräder – insbesondere Mountainbikes, E-Bikes oder Schulräder – verfügen teilweise über Lenkerbreiten von mehr als 80 Zentimetern. Messungen an Fahrrädern von Schüler*innen der Gesamtschule Kierspe haben dies bestätigt. Zu schmale Stellplätze führen in der Praxis dazu, dass Räder sich gegenseitig blockieren, beschädigt werden oder erst gar nicht abgestellt werden können. Wer möchte, dass Menschen das Fahrrad im Alltag nutzen, muss auch dafür sorgen, dass es bequem und sicher abgestellt werden kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Abstellmöglichkeiten für Lastenräder. Diese spielen eine immer größere Rolle – sowohl für Familien als auch für gewerbliche Nutzungen. In der kommunalen Stellplatzsatzung waren sie zunächst nicht explizit berücksichtigt, obwohl die Mustervorlage des Landes hierzu klare Hinweise enthält. Gerade Lastenräder sind jedoch ein Schlüssel für klimafreundliche Mobilität: Sie ersetzen Autofahrten, sparen CO₂ und machen nachhaltige Logistik im Kleinen möglich. Ohne geeignete Stellplätze bleiben sie jedoch unpraktisch.
Die nun vorliegenden Regelungen in § 5 der Satzung setzen wichtige Mindestanforderungen: Fahrradstellplätze müssen verkehrssicher, leicht erreichbar, diebstahlsicher und ausreichend dimensioniert sein. Bei größeren Wohngebäuden ist zudem ein abschließbarer Fahrradraum vorgesehen. Das sind richtige Schritte, die den Stellenwert des Fahrrads im Stadtbild stärken.
Auch § 6 zeigt, dass Mobilität differenziert betrachtet wird. Durch flexible Regelungen zur Anzahl von Stellplätzen, zur Doppelnutzung und zur bedarfsgerechten Berechnung wird unnötige Flächenversiegelung vermieden. Das ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch städtebaulich klug.
Für die Kiersper Grünen ist klar: Klimaschutz beginnt im Alltag. Wer fast alle Wege – wie Ralf Meyer – mit dem Fahrrad zurücklegt, weiß, wie entscheidend gute Infrastruktur ist. Angemessene Fahrrad- und Lastenradstellplätze sind kein Luxus, sondern eine Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen freiwillig und gerne auf das Auto verzichten. Die Stellplatzsatzung kann und sollte dazu einen wirksamen Beitrag leisten.





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